#Hygieneeinrichtungen #Trennwaende #abstandhalten #gemeinsamgegencorona #Bodenaufkleber #Videokonferenz #Home-Office
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MD Print GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MD Print GmbH & Co. KG (im Folgenden MD Print genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen MD Print und Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestimmungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn MD Print sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von MD Print sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von MD Print schriftlich, per e-mail oder fernschriftlich bestätigt oder durch Auslieferung an den Besteller erklärt werden. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
§ 3 Preise
Die im Angebot von MD Print genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise von MD Print verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, gelten „ab Werk“ und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers werden dem Besteller berechnet. Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der weitergehende Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen gemäß § 12 gelten entsprechend. Hat MD Print die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie z.B. Reise- und mögliche Hotelkosten.
§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug
Alle Rechnungsbeträge (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug zahlbar. MD Print ist berechtigt, dem Stand der Ausführung des Auftrags entsprechende angemessene Abschlagszahlungen für vertragsmäßig erbrachte Leistungen zu verlangen, ohne dass es sich bei den erbrachten Teilleistungen um in sich abgeschlossene handelt und ohne dass bereits Eigentum übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet werden muss. Gerät der Besteller in Verzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Besteller ist berechtigt, MD Print nachzuweisen, dass ihr als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gerät der Besteller in Verzug mit der Zahlung oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so ist MD Print berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrügen geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessen en Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. MD Print kann die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.
§ 5 Lieferung, Versand Vereinbarte Liefertermine bedürfen der Schriftform
Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen durch MD Print setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Werden diese Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn MD Print die Verzögerung zu vertreten hat. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Den Versand nimmt
MD Print für den Besteller mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Gegenstand der Lieferung ist nach den Speditions-bedingungen des Transportführers versichert.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über mit Übergabe und im Falle der Versendung, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb von MD Print verlassen hat. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen.
a. Der Besteller hat auf seine Kosten sämtliche vorbereitenden Arbeiten, auf welche die Leistung der Auftragnehmerin aufbaut, zu erbringen und rechtzeitig zu stellen.
b. Insbesondere müssen vor Beginn der Aufstellung oder Montage sich die für die Aufnahme der Arbeit erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
c. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- oder Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von MD Print oder des Montagepersonals zu tragen.
§ 8 Entgegennahme, Gewährleistung, Rügepflicht
Lieferungen sind, auch wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. MD Print leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuerstellung. Zur Mängelbeseitigung ist MD Print eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird ihr diese verweigert, ist sie insoweit von der Gewährleistung befreit. Sofern MD Print die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Bei Lieferung einer Ware hat der Besteller die Vertragsgemäßheit des Liefergegenstands unverzüglich nach dessen Eingang zu prüfen. Erkennbare Mängel sind MD Print unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Gegenstände berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Mitteilung der Rüge. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen MD Print und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.
§ 10 (Sonstige Haftung) bleibt unberührt.
§ 9 Unmöglichkeit
Wird MD Print die ihr obliegende Lieferung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
§ 10 Sonstige Haftung
Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von MD Print gegen den Besteller bleiben die Liefergegenstände Eigentum von MD Print. Der Besteller ist befugt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, wenn er von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller untersagt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MD Print berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. MD Print ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet den Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies MD Print ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung des Liefergegenstands entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei MD Print als Hersteller gilt. Wird der Liefergegenstand mit anderen, MD Print nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt MD Print das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstands zum Rechnungswert der anderen verwendeten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsgegenstände im Sinne dieser Bestimmung. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der Auftragnehmer in (vgl. vorstehender Absatz) zur Sicherung an MD Print ab, ohne dass es später noch einer besonderen Erklärung bedarf. MD Print nimmt die Abtretung an. Der Besteller ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf aus wichtigem Grund oder zur Einstellung seiner Zahlungen an MD Print für Rechnung der Auftragnehmerin einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Besteller nicht, auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring, befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils von MD Print solange unmittelbar an diese zu bewirken, als noch Forderungen von MD Print gegen den Besteller bestehen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller MD Print die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die MD Print gehörenden Gegenstände und Forderungen sind MD Print durch den Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Dritte ist unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von MD Print hinzuweisen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Auftragnehmerin um mehr als 20 %, so wird MD Print auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach ihrer freien Wahl freigeben.
§ 12 Eigentum, Urheberrecht
Die von MD Print zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Aufsichtsvorlagen, digitale Daten und Layouts, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von MD Print und werden nicht ausgeliefert. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller hat MD Print von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. § 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann ist, Siegen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 11/2018 - © MD Print GmbH & Co. KG 2018